Wissenswertes und Formelles: Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick, Mitgliedschaft

Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick

Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick:

Wir sind Mitglied des Landessportbundes u. der Dt. Reiterlichen Vereinigung Sie möchten gerne bei uns Mitglied werden? Oder interessieren Sie sich für eine Hallennutzung? Falls Ihre Fragen auf diesen Seiten nicht beantwortet werden können, wenden Sie sich bitte an: Cäcilie Rath (Schriftführerin), Tel. 033 237 / 48579, c@cilie.de

Wir sind Mitglied in

           der Dt. Reiterlichen Vereinigung (FN-Nummer: 1802629),
           dem Landessportbund Berlin/Brandenburg (LSB-Nummer: 63037)
           und dem Kreisreiterverband Havelland
Banner zu unserer Homepage - es darf gerne mit der rechten Maustaste kopiert werden!!!
AUFNAHMEANTRAG, Mitgliedsbeiträge, Hallennutzung und Ordnung

AUFNAHMEANTRAG zum Ausdrucken (pdf Datei)
SATZUNG der SG Blau-Weiss Pessin (pdf Datei) (entnommen aus: www.Blau-Weiss-Pessin.info)

Mitgliedsbeiträge:

Kinder, Jugendliche u. Erwachsene ohne eigenes Einkommen: Euro 25,-
Erwachsene m. eigenem Einkommen:                             Euro 60,-


Auslagen für die Hallennutzung:

Euro 1,50 pro Nutzung f. Vereinsmitglieder
Euro 2,50 pro Nutzung f. Nicht-Mitglieder

Tagessätze (z.B. f. Reitkurse etc.) nach Absprache
(Pfandgebühr f. Reithallenschlüssel f. Nichtmitglieder: Euro 40,-)
Auslagen und Beiträge bitte UNAUFGEFORDERT auf unser 
Konto (Nr. 38 100 126 10) bei der Mittelbrandenburgischen
    Sparkasse (BLZ 160 500 00)
überweisen. Danke.

 Unsere Reithallenornung (pdf Datei)ist maßgeblich für das Verhalten in der Reithalle!



Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung über den LSB

Eine Unfallversicherung über den LSB ist im Vereinsbeitrag automatisch enthalten. Die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V. bietet den Verbänden, Vereinen und deren Mitgliedern eine Grundabsicherung bei Sportunfällen oder Haftpflichtansprüchen. Dennoch kann sie nur als Ergänzung zur persönlichen Vorsorge betrachtet werden. Der Text über die Sporthaftpflichtversicherung entstammt den Seiten des LSB-Brandenburg.

Infos zur Haftpflichtversicherung des LSB Brandenburg (Word Datei)
download Schadensanzeige für Unfallversicherung (pdf Datei)

Pferdehaftpflichtversicherung über den LSB

Vereinseigene Pferde in Reit- und Fahrvereinen, die den Landessportbünden Berlin und Brandenburg angehören, sind über den LSB-Haftpflichtvertrag im Rahmen der satzungsgemäßen Nutzung versichert. Darüber hinaus gibt es Pferdehalter, die ihr Pferd einem Verein zur Verfügung stellen, damit es dort zum satzungsgemäßen Einsatz kommen kann. Diese Pferde sind über den Antrag Pferd kostengünstig versicherbar. Interessant ist hierzu der Text von Günther Staffa der auf den Seiten des LSB erschienen ist:

Word Datei, Staffa: "Das lebende Sportgerät Pferd"

Versicherungsträger ist die Feuersozietät Berlin-Brandenburg. Der Beitrag beträgt in 2008 81,91 Euro (inkl. Vers.Steuer). Zuständiger Makler für den Landessportbund ist die Pateau Sports GmbH/ Potsdam, Frau Bandermann Tel.: 030 238100-60, Fax: 030 238100-77

pdf Datei, download Tierhalterhaftpflicht Vertrag
pdf Datei, download Schadensanzeige für Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz für Übungsleiter und Ehrenamtliche über VBG

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der Deutsche Sportbund (DSB) und die Landessportbünde sind sich einig: Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung halten sie an der bisherigen Praxis fest, geringfügig tätige Übungsleiter als versicherungspflichtige Personen anzusehen. Damit sind Übungsleiter wie bisher bei ihrer Tätigkeit in Sportvereinen bei der VBG versichert. Mehr Infos finden Sie auf den Seiten des VBG oder hier:

Word Datei, Versicherungsschutz für Übungsleiter

Bezüglich dem Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte finden Sie hier einen Link auf die entsprechenden Seiten der VBG.
Allgemeine Infos sind den Seiten des LSB-Brandenburg und dem Lpbb-Seiten entnommen.

Für die Aktualität und Richtigkeit dieser Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Bitte informieren Sie sich selbst bei den angegebenen Institutionen.

Gesetze für Reiter, Fahrer oder Pferdehalter

Hier ein paar Gesetzestexte, Richtlinien u. Positionspapiere, die für Reiter, Fahrer oder Pferdehalter interessant sein könnten:

pdf Datei, Beurteilung von Pferdehaltungen
                unter Tierschutzgesichtspunkten (v. MLUV)

    pdf Datei, Tierschutz im Pferdesport (v. MLUV)

    pdf Datei, Positionspapier der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz
 pdf Datei, Waldgesetz
    des Landes Brandenburg LWaldG
 pdf Datei, Brandenburger
    Wald offen für Breitensport - Mitteilung des MLUV an den LSB
 pdf Datei, Tierschutzgesetz

Thema: Pferdeäpfel auf der Strasse wegmachen oder liegenlassen?

1. Kommunal:
Da greift in unserer Region eine Bekanntmachung der Friesacker Ordnungsbehörde, die die Pferdeäpfel als Ordnungswidrigkeit behandeln:

pdf Datei, Bekanntmachung der Friesacker Ordnungsbehörde

2. Bundesweit, Straßenrecht:
Bundeseinheitlich gilt § 32 StVO. Dieser besagt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen (wie z.B. Kuhmist) verboten und zu beseitigen (wenn zumutbar) bzw. kenntlich zu machen sind, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken. Wenn nichts passiert kommt man mit einer Ordnungswidrigkeit davon. Passiert allerdings ein Unfall deswegen (Radfahrer rutscht aus..) muss man sich evtl. vor Gericht verantworten. Diese Reinigungspflicht entfällt allerdings bei Feldwegen oder Privatwegen.

3. Landesweit, Naturschutzrecht:
siehe auch hierzu

pdf Datei, Waldgesetz des Landes Brandenburg LWaldG

4. Bundesweit, Nachbarrecht, Rechte aus dem Eigentum:
Jeder Eigentümer eines Grundstückes kann sich gegen Verschmutzungen mit Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüchen wehren.

Fazit: Lieber den Besen und das Schäufelchen holen, als den Ärger der Anwohner, Verkehrsteilnehmer etc. auf sich zu ziehen.